Der Kollege Hofrichter wies heute auf ein sehr interessantes Urteil ( 1 BvR 2365/11 ) des Bundesverfassungsgerichtes hin, nach welchem das Oberlandesgericht Köln nun gezwungener Weise wird begründen müssen, warum eine Revision nicht zugelassen wurde bzw. dass dieses andernfalls die Revision zulassen müsse. DAS ist zunächst noch nicht außergewöhnlich. Aber – wie der Kollege sehr übersichtlich darstellt - handelt...











